Bundestag beschließt “Frühstartrente”
Der Bundestag hat am Freitag die sogenannte “Frühstartrente” beschlossen. Damit soll für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren bereits die private Altersvorsorge beginnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD gegen die Stimmen von Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD angenommen.
Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Erste Nutznießer sind Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden. Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen.
Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, werden pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes “Frühstartrente” errichtet.
Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein – also erstmals im Jahr 2085.
Foto: Bundestagssitzung, via dts Nachrichtenagentur